Stadtrat

Sitzung des Stadtrats von Isselburg, Nordrhein-Westfalen, 2011

Ein Stadtrat ist in Deutschland ein zur Gemeindevertretung oder Gemeindeverwaltung in Städten berufenes Kollegialorgan oder ein Mitglied eines solchen Organs. Ähnliches gilt für Italien, die Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien, Schweden und andere demokratische Länder. In einigen deutschen Ländern ist Stadtrat auch die Bezeichnung eines Dezernenten einer Stadtverwaltung.

In Österreich ist Stadtrat die Bezeichnung für eine Stadtregierung bzw. deren Mitglied. In Statutarstädten (z. B. in Wien) wird der Stadtrat als Kollegialorgan Stadtsenat genannt.

In der Schweiz bezeichnet Stadtrat je nach Kanton entweder die legislative (gesetzgebende) städtische Behörde, also das Gemeindeparlament, oder noch häufiger die exekutive (ausführende) Behörde, also die Stadtregierung.

In Deutschland, Österreich und Italien hat das Exekutivorgan Stadtrat nie gesetzgebende Funktion. In den Stadtstaaten Hamburg (Bürgerschaft), Berlin (Abgeordnetenhaus) und Wien (Landtag) obliegt diese Funktion dem jeweiligen gesamtstaatlichen Parlament bzw. dem Parlament des Stadtstaates, in das der Stadtrat Gesetzentwürfe einbringen kann. In Italien liegt die legislative Funktion beim nationalen Parlament, den Regionalräten und den Landtagen von Trentino und Südtirol.


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